Die Zollverwaltung bereitet ein neues elektronisches System vor, das die elektronische Bestätigung der Verkaufsbelege den ausländischen natürlichen Personen (mit Wohnsitz außer der EU) bei der Ausfuhr der Ware aus der EU durch inländische Zollämter auf den inländischen Flughäfen mit internationalem Betrieb
Es handelt sich um Bestätigung der Ausfuhr der Ware aus der EU zum Zweck der Rückerstattung der Vorsteuer, die einen Bestanteil des Verkaufspreises der im Inland gekauften Ware bildet.
Das elektronische System sollte Bestätigung der Verkaufsbelege und Fahrgastabfertigung beschleunigen.
Das neue elektronische System sollte ab der zweiten Hälfte des Jahres 2018 funktionieren.